
Auch im Jahr 2023 fördert der Freistaat Bayern die Sport- und Schützenvereine im
Rahmen der „Vereinspauschale“. Wie bereits in den Jahren 2020 und 2021 verdoppelt
der Freistaat die Pauschale für die Vereine. Die entsprechenden Anträge können die
im Stadtgebiet ansässigen Vereine ab sofort bei der Stadtverwaltung Landshut stellen.
Für das Verfahren 2023 besteht erstmals auch die Möglichkeit, einen Online-Antrag
einzureichen. Dieser wird in den kommenden Wochen zur Verfügung gestellt. Stichtag
zur Abgabe der Anträge ist Mittwoch, 1. März 2023. Nähere Informationen gibt es unter
www.landshut.de/vereinspauschale.
Die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale sind in
den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern festgelegt, die zum 1. Januar 2023 in Kraft
traten. Die Förderhöhe ist abhängig von den Mitgliederzahlen der Vereine, wobei
insbesondere die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, Mitglieder mit Behinderung, sowie die
Anzahl der im Verein tätigen, anerkannten Übungsleiter besonders gewichtet werden. Die
vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorrübergehend zugelassenen
Vollzugserleichterungen wurden aufgehoben. Es gilt wieder das Regelverfahren. Neben den
Anträgen der Sportvereine müssen auch die entsprechenden Übungsleiterscheine und die
„Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ bis spätestens 1. März bei der Stadtverwaltung
Landshut vorliegen.
Wichtige Info:
- Für den Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale ist die Anmeldung
mittels BayernID erforderlich. Zur Authentifizierung kann beispielsweise die eIDFunktion
des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt
werden. Nähere Informationen und das Antragsformular für den postalischen
Versand stehen auf der Homepage der Stadt Landshut unter www.landshut.de/vereinspauschale zur Verfügung. - Die Stadt Landshut rät, die Anträge zur Vereinspauschale mindestens ein bis zwei Wochen vor der Abgabefrist einzureichen. Unvollständige Anträge können so noch nachbearbeitet werden. Nach dem 1. März 2023 werden keine Anträge oder Nachreichungen von Unterlagen mehr angenommen. Alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Freistaat Bayern werden auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Vereinsdaten verteilt.
- Die Übungsleiterlizenzen sollen grundsätzlich im Original vorgelegt werden. Lizenzen, die nicht auf besonderem Prägepapier des Verbands oder als Lizenzkarte vorliegen, sind nur in Verbindung mit der „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ gültig. Dies gilt insbesondere bei kopierten oder digitalen Lizenzen, die ausgedruckt wurden. In der „Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen“ mit Stand 19. Dezember 2022 sind abschließend alle Übungsleiterlizenzen aufgelistet, die Anerkennung für die Vereinspauschale finden.
Weitere Auskünfte zur Vereinspauschale gibt das Hauptamt – Sachgebiet Organisation und Sport – unter Telefon: 0871 / 88 1455 oder per Mail an sport@landshut.de.