Verbot von offenem Feuer in Gretlmühle!
Sicherheitsrecht;
Grillverbot auf dem gesamten Bereich des Naherholungsgebiets Gretlmühle
Oie Stadt Landshut erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
1. Bis auf Weiteres wird das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen, sowie jegliches
sonstiges offene Feuer auf dem gesamten Gelände des Naherholungsgebiets Gretlmühle
verboten.
2. Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 wird angeordnet.
3. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.
4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Landshut als öffentlich bekannt gemacht.
Rechtliche Hinweise:
1. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur
der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung
liegt währehd der Öffnungszeiten mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Amt für
öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut, Luitpoldstr. 29a, 84034 Landshut, Zimmer
309 zur Einsichtnahme aus.
2. Wer gegen diese Allgemeinverfügung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit
Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden kann (§12 Nrn. 2 und 9 Sicherheitssatzung).
Stadt Landshut
Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt
-Fachbereich Öffentliche Ordnung