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Qualifizierung für Unterstützungsleistungen im Alltag

Fünftägige Schulung ab Anfang Juni angeboten

Sie sollen demenziell erkrankte Menschen und Pflegebedürftige unterstützen und ihre Angehörigen entlasten: Die Angebote zur Unterstützung im Alltag, zu denen auch „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gehören, die von ehrenamtlichen, aber auch hauptamtlichen Kräften (die bei Dienstleistungsunternehmen angestellt sind) erbracht werden können. Die Voraussetzung ist die Absolvierung einer fünftägigen Schulung, die am 07., 08., 28., 29. Juni und dem 06. Juli vom Landratsamt Landshut angeboten wird. Die Schulung findet von jeweils 8.00 bis ca. 17.00 Uhr in Präsenz statt.  

Gerade bei Pflegegrad I – und hier besteht der größte Unterstützungsbedarf – ist keine „klassische“ Behandlungspflege an sich nötig, denn die Betroffenen können sich grundsätzlich selbst versorgen. Hier kommen stattdessen diese ambulanten Unterstützungsangebote ins Spiel, die durch hauptamtliche Dienstleister oder eben von Ehrenamtlichen, beispielsweise für Hauswirtschaftsleistungen oder Alltagsbegleitung, erfüllt und in Anspruch genommen werden können. Dafür stellt die jeweilige Pflegekasse des Betroffenen ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung, der für solche Leistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden kann. Dafür muss der Anbieter aber auch vom Landesamt für Pflege offiziell als solcher anerkannt sein – ein Baustein dafür ist diese 40-stündige Schulung. Sie kann im Prinzip von Jedermann absolviert werden: Teilnehmen könnten unter anderem Dorfhelferinnen, Privatpersonen, und auch Personen, die bereits in der Pflege tätig sind.Innerhalb der 40 Unterrichtseinheiten werden verschiedene Inhalte bearbeitet. Neben dem Umgang mit demenziell erkrankten Personen und der möglichen Pflegebedürftigkeit, stehen auch wichtige Anregungen bzgl. Haushaltsführung auf dem Plan. Nach Absolvierung aller fünf Schulungstage erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie zur Abrechnung der Leistungen mit der Pflegekasse eines Betroffenen berechtigt.

Bei voller Auslastung betragen die Kosten pro Person 80 Euro – für Ehrenamtliche wird dieser Beitrag vom Landkreis Landshut bezuschusst. Veranstaltungsort ist der Große Sitzungssaal im Landratsamt Landshut (Veldener Str. 15, 84036 Landshut).

Für weitere Informationen steht die Landkreis-Seniorenbeauftragte Janine Bertram unter Tel. 0871 408-2116 oder janine.bertram@landkreis-landshut.de zur Verfügung. Sie nimmt bis 27. Mai 2022 auch die verbindlichen Anmeldungen entgegen.

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