Gute Nachricht für alle MITGLIEDER DES BAYERISCHEN LANDTAGES
Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten erhöht sich zum 1. Juli 2017 auf 8.022 Euro.
Das entspricht einer Anhebung um 2,2 %.
Die Kostenpauschale wird zugleich auf 3.398 Euro angehoben.
Seit 1996 werden in Bayern die Anpassungen der Diäten orientierend an der Einkommens-Entwicklung im vorausgehenden Jahr im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich durchgeführt.