Geflügelpest im Landkreis Landshut: Aufstallungspflicht endet bald

Veterinäramt Landshut hebt tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung auch im Raum Rottenburg a. d. Laaber auf
Die Geflügelpest kann ab kommenden Samstag auch im Raum Rottenburg a.d. Laaber als getilgt betrachtet werden. Die aufgestallten Tiere können ab dann wieder in ihre Gehege zurückkehren.
Mitte Februar ist auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Ergoldsbach ein Fall von HPAIV H5N1 – oder aviäre Influenza bzw. Vogelgrippe genannt – amtlich festgestellt worden. Wenige Tage darauf traf es auch einen hühnerhaltenden Betrieb Nähe der Stadt Rottenburg. Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtete das Staatliche Veterinäramt vorsorglich jeweils eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone.
Da am 01. März auch in Train im Nachbarlandkreis Kelheim ein Fall von Vogelgrippe festgestellt wurde, betrifft ein Teil der vom Landkreis Kelheim eingerichteten Überwachungszone auch den Landkreis Landshut, vor allem den Markt Pfeffenhausen.
Eine kürzlich erfolgte Überprüfung der Betriebe in den beiden Zonen ergab keinen weiteren Krankheitsfall. Ebenso ist im Wildvogelbereich kein weiterer Fall der Geflügelpest gemeldet worden.