CSU-Dringlichkeitsantrag zum Atom-Müll-Lager in Niederaichbach
An den 23. Juni 2015
Stadtrat Landshut
Rathaus
84028 Landshut
Dringlichkeitsantrag
zum Thema „Zusätzlicher Atommüll vor den Toren der Stadt Landshut“
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden gebeten, zu ermitteln, zu prüfen und zu
berichten:
1. Wie wirken sich die Entscheidungen des OVG Schleswig vom Juni 2013 und des
Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom Januar 2015 zum „Zwischenlager“ Brunsbüttel auf
das „Zwischenlager“ Niederaichbach aus?
Hierbei ist zu beachten, dass das Brennelementelager (BELLA) in Brunsbüttel massiver
gebaut wurde, als das in Niederaichbach.
2. Die Entscheidungen der beiden Gerichte sind dem Stadtrat baldmöglichst in voller Länge
zugänglich zu machen.
3. Für den Fall, dass sich die Entscheidungen nicht direkt auf das bestehende und genehmigte
Standort-BELLA übertragen lassen, ist die Frage zu klären, welche Anforderungen bei einer
Änderungsgenehmigung zu Grunde zu legen seien. Insbesondere ist die Frage zu klären,
welche Schutzanforderungen für Brennelementelager gegenwärtig gelten.
4. Besteht die Möglichkeit für die Stadt und den Landkreis Landshut, sowie die Bürger gegen
das BELLA in Niederaichbach vor diesem Hintergrund rechtlich vorzugehen? In welcher
Weise?
5. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der sogenannten nachträglichen Sicherungsmaßnahmen
für das BELLA Niederaichbach?
6. Welche Maßnahmen (z.B. Errichtung einer Mauer) werden wann getroffen und hat diesen
sowohl die Gemeinde Niederaichbach, als auch der Landrat bereits zugestimmt?
Falls andernfalls rechtliche Schritte dagegen unternommen wurden, welche?
Wurde die Stadt Landshut in irgendeiner Weise daran beteiligt / informiert?
Erhöht eine Mauer um das BELLA tatsächlich die Sicherheit oder würde es im Falle eines
Eindringens eines Luftfahrzeuges die Lage eher gefährlicher gestalten?
7. Wann sollen die im Abklingbecken von Isar 1 lagernden Brennelemente voraussichtlich in
das BELLA verbracht werden? In welchen und wie vielen Behältern?
8. Würde die Kapazität des BELLA für den gesamten Atommüll von Isar 1, Isar 2 und den
zusätzlichen „Hendricks-Behältern“ ausreichen?
Entsprechen die „Hendricks-Behälter“ denjenigen, für die die Einlagerung in das BELLA
Niederaichbach genehmigt ist (Typ und Bauweise, Prüfungen oder Berechnungen,
Zulassungen)?
9. Welche Genehmigungen und Verfahren sind seitens des Bundes und des Landes
durchzuführen um rechtmäßige Zustände bei weiteren Einlagerungen in das BELLA
Niederaichbach zu erreichen?
Die Dringlichkeit ist selbsterklärend. Einerseits durch die enorme und dauerhafte Gefahr und
zum anderen bezüglich der Einleitung rechtlicher Schritte.
gez. Rudolf Schnur gez. Dr. Maximilian Fendl gez. Maximilian Götzer
gez. Wilhelm Hess gez. Manfred Hölzlein gez. Dr. Dagmar Kaindl
gez. Helmut Radlmeier, MdL gez. Lothar Reichwein gez. Gertraud Rößl
gez. Philipp Wetzstein gez. Ludwig Zellner
Anlagen:
16.01.2015 Netzwerk-Regenbogen.de
Atommüll-Desaster: Gericht erklärt Lager in
Brunsbüttel für illegal
Das Bundesverwaltungsgericht
Leipzig hat das Atom-müll-
“Zwischen”-Lager im stillgelegten
Atomkraftwerk Brunsbüttel für
illegal erklärt. Aus der
Urteilsbegründung folgt, daß
sämtliche 16 Atom-müll-
“Zwischen”-Lager in Deutschland
illegal sind. Damit fehlt der vom
Atomgesetz vorgeschriebene
Entsorgungsnachweis und aus
juristischer Sicht müssten daher
alle neun in Betrieb befindlichen
Atom-Reaktoren in Deutschland
sofort abgeschaltet werden.
Seit März 2012 kamen
scheibchenweise Informationen
über den desolaten Zustand des
Atommüll-“Zwischen”-Lagers im
stillgelegten AKW Brunsbüttel
ans Tageslicht (Siehe unsere
Artikel hierzu). Allein 12 dieser
“Zwischen”-Lager sind in der Ära
von “Rot-Grün” zwischen 1998
und 2005 als Resultat des “Atom-
Ausstiegs” errichtet worden. Im
Gegensatz zu der damals von
den Mainstream-Medien
verbreiteten Propaganda, es sei
ein Atom-Ausstieg beschlossen
worden, dienten diese
“Zwischen”-Lager allein dem
Zweck, den Weiterbetrieb der
Atomkraftwerke über die
ursprünglich vorgesehene
Betriebsdauer von 25 Jahren
hinaus zu garantieren.
Die Genehmigung zur
Einlagerung von Atommüll im
“Zwischen”-Lager des AKW
Brunsbüttel hatte das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) im Jahr
2003 erteilt. Dagegen hatte eine
Anwohnerin geklagt. In dem
bereits seit 2004 anhängigen
Verfahren hatte sie vor dem
Oberverwaltungsgericht
Schleswig (OVG) im Juni 2013
Recht bekommen (Siehe unseren
Artikel v. 19.06.13). Die
RichterInnen urteilten, daß das
BfS nicht ausreichend geprüft
hatte, ob das Atommüll-Lager
sicher vor terroristischen
Angriffen ist. Außerdem
kritisierten sie, daß die Risiken
eines gezielten Absturzes eines
großen Flugzeuges wie des
Airbus A380 ausgeblendet
worden seien. Das Gericht in
Leipzig bestätigte nun dieses
Urteil.
Der pseudo-grüne schleswigholsteinische
Atom-Minister
Robert Habeck ordnete nun
prompt an, daß die im
“Zwischen”-Lager des AKW
Brunsbüttel abgestellten
CASTOR-Behälter bis 2018 dort
bleiben dürfen, weil es keinen
Alternativ-Standort gebe. Noch
vor kurzem hatte Habeck Pläne
verfochten, weitere CASTORBehälter
mit hochradioaktivem
Atommüll nach Brunsbüttel zu
holen. 26 CASTOR-Behälter mit
“deutschen” Atommüll müssen
angeblich noch aus den
Plutonium-Fabriken in LaHague
und in Sellafield (früherer Name:
Windscale) zurückgenommen
werden.
Und Bundes-Atom-Ministerin
Barbara Hendricks versuchte
heute, das Urteil zu beschönigen.
Das Urteil besage nichts zu der
“tatsächlichen Sicherheit” etwa
gegen Terrorangriffe. Vielmehr
seien Mängel im
Genehmigungsverfahren
beanstandet worden. Ein
Problem sei gewesen, daß das
BfS den Gerichten bestimmte
Papiere nicht vorlegen konnte –
vor allem “geheime Unterlagen
zum Schutz des Zwischenlagers
gegen Terrorangriffe”.
Bezeichnend ist allerdings, daß
das Bundesverwaltungsgericht
Leipzig die Beschwerde des BfS
auf Zulassung zur Revision
ablehnte. …
Die wendländische
Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg, eine der
tragenden Säulen des
Widerstands gegen das
Endlager-Projekt Gorleben,
erklärte heute: “Das Urteil wird
weitgehende Konsequenzen
haben, denn die vom OVG
Schleswig festgestellten Fehler
bei den Sicherheitsnachweisen
der CASTOR-Lager werden auch
für andere atomare
Zwischenlager relevant sein.
Damit fällt einer der letzten
‘Bausteine’ der verheerenden
Atommüllpolitik im Lande und der
politische Druck, die Atommüll-
Produktion endgültig zu stoppen,
erhöht sich.” …
Brunsbüttel kommt nun nach
Einschätzung der Atomkraft-
GegnerInnen auch auf lange
Sicht nicht als Ausweichplatz für
die Einlagerung der genannten
26 CASTOR-Behälter in Frage.
Lediglich die Landesregierungen
von Schleswig-Holstein und
Baden-Württemberg hatten
publicitywirksam angeboten, die
CASTOR-Behälter mit dem
hochradioaktiven Atommüll
aufzunehmen. Ehmke
prophezeit: “Das Atommüll-
Desaster bietet auch eine
Chance: Es ist Zeit für ein großen
Schnitt. Das muß auch die am
Montag tagende Atommüll-
Endlager-Kommission zur
Kenntnis nehmen. Das Endlager-
Projekt ist auch so ein torkelnder
Torso des sorglosen Umgangs
mit dem Atommüllproblem, ein
Kehraus steht an.” Ob die
sorgsam ausgewählten Mitglieder
dieser Kommission (Siehe
unseren Artikel v. 19.05.14)
allerdings nun plötzlich die Augen
vor der Realität öffnen, darf
bezweifelt werden – nach wie vor
stehen sie nahezu ausnahmslos
hinter der Propaganda, in
Deutschland sei der Atom-
Ausstieg bereits Realität.
wendland-net
Beschluss: Zwischenlager in Brunsbüttel hat keine
Betriebsgenehmigung mehr
Umweltschützer sind schon lange der Ansicht, dass die
Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel
rechtswidrig sei. Ihre Ansicht bestätigte am Freitag das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nun fragen sich die
Verantwortlichen, welche Konsequenzen der Beschluss für andere
Zwischenlager hat.
Schon das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hatte die
Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel aufgehoben. Das
Gericht war damals der Ansicht, dass die Gefährdung durch den
Einsatz moderner Waffensysteme oder die Benutzung zum Beispiel
eines Airbus 380 für gezielte Terrorangriffe bei den
Sicherheitsbetrachtungen ungenügend berücksichtigt worden waren.
Auch waren nach Ansicht des Gerichts Fehler bei der Berücksichtigung
möglicher Gefahren aus einem Flugzeugabsturz gemacht wurden.
Eine Revision gegen das Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht
Schleswig nicht zugelassen, weswegen das Bundesamt für
Strahlenschutz beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die
Nichtzulassung der Revision einlegte. Damit hatte das BfS jedoch
keinen Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht wies das Anliegen, eine
Revision einlegen zu dürfen ab. Somit ist das Urteil des OVG
Schleswig jetzt rechtskräftig.
Reaktionen auf den Beschluss
Beim Niedersächsischen Umweltministerium ist man nun damit
beschäftigt, zu prüfen, inwieweit das Urteil Auswirkungen auf
niedersächsische Zwischenlager hat.
Für Atomkraftgegner ist die Sache jedoch längst klar, wie
.ausgestrahlt!-Sprecher Jochen Stay am Freitag mitteilte: “Das Urteil
hat nicht nur Folgen für diesen einen Standort. Die Zwischenlager an
den anderen Atomkraftwerken sind baugleich und damit genau so
gefährdet wie Brunsbüttel,” so Stay. Nach seiner Ansicht ist mit dem
Beschluss des BVerwG das ganze Entsorgungskonzept für die
deutschen AKW in sich zusammengebrochen. “Es gibt weder einen
sicheren Platz für die langfristige Lagerung noch einen sicheren Platz
für die Zwischenlagerung,” so Stay weiter.
Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg hatte bereits nach
Bekanntwerden des OVG-Urteils den niedersächsischen
Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) aufgefordert, das
Brennelement-Zwischenlager in Gorleben unter die Lupe zu nehmen.
“Versprochen wurde eine gründliche Prüfung des Urteils, praktisch
und faktisch geschehen ist nichts”, erinnert BI-Sprecher Wolfgang
Ehmke. Brunsbüttel komme nach Ansicht der BI auch auf lange Sicht
nicht als Ausweichplatz für die Einlagerung der 26 Castor-Behälter in
Frage, die nach einer Novelle des Atomgesetzes nicht mehr nach
Gorleben gebracht werden können. …
Überprüfung anderer Zwischenlager notwendig?
Weder das Niedersächsische Umweltministerium noch das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) können zur Zeit sagen, ob der BVerWGBeschluss
Auswirkungen auf andere Zwischenlager hat. …
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, der das Verfahren beim BVerwG
begleitete, hatte im September vergangenen Jahres vor dem
Atomausschuss des Landkreises darauf hingewiesen, dass, sollte das
OVG-Urteil rechtskräftig werden, es dazu führen wird, dass die
Ermittlungs- und Bewertungskriterien bei allen
Genehmigungsverfahren für derartige Atomanlagen zu überprüfen
sind. Die Betonung liegt hier allerdings auf “Genehmigungsverfahren”.
Denn auch dies erläuterte Rechtsanwalt Dr. Wollenteit vor dem
Ausschuss: In dem Verfahren vor dem BVerwG ging es um
Verfahrensfehler in einem aktuellen Genehmigungsverfahren, welches
anderen Kriterien unterliegt als die Betriebserlaubnis für schon lange
existierende Zwischenlager.
Deshalb hatte Dr. Wollenteit dem Atomausschuss nicht allzu viel
Hoffnung gemacht, dass eine Klage gegen das Zwischenlager
Gorleben von Erfolg gekrönt sein könnte. Allerdings sei die
Aufsichtsbehörde des Landes aufgerufen, so Wollenteit, eine
Überprüfung der Genehmigung zu veranlassen, da sich mindestens die
Art der Waffen sowie die Gefahr durch terroristische Angriffe seit dem
Genehmigungszeitpunkt für Gorleben erheblich verändert habe.
“Erstmalig ist eine atomrechtliche Genehmigung wegen eines nicht
ausreichenden
Schutzes vor terroristischen Angriffen aufgehoben worden,” so
Wollenteits Reaktion auf den aktuellen Beschlusss. “Das Atomgesetz
hat bereits 1959 gefordert, dass alle Nuklearanlagen wirksam vor
Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter zu schützen sind. Die
Aktualität einer solchen Forderung in der heutigen Zeit liegt auf der
Hand. Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten
Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen
empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer
Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11.
September 2001. ”
Foto / smial/raymond : Das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel hat
seit Freitag keine Betriebsgenehmigung mehr.
2015-01-16; von Angelika Blank
Brunsbüttel, Deutschland