Bundesregierung und Energieversorger verständigen sich auf finanziellen Ausgleich und Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten zum Atomausstieg

05.03.2021
Die Bundesregierung hat sich mit den vier Energieversorgungsunternehmen (EVU) EnBW,
E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall auf Eckpunkte zur Zahlung eines finanziellen Ausgleichs
aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 und die
Beilegung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten verständigt. Dass ein solcher
Ausgleich erforderlich ist, hatte das Bundesverfassungsgericht dem Grunde nach bereits in seinen
Entscheidungen vom 6. Dezember 2016 und 29. September 2020 festgestellt – den Atomausstieg selbst
hatte es bestätigt. Zwischen den Beteiligten herrschte seit Längerem Uneinigkeit darüber, wie und
in welcher Höhe der Ausgleich zu erfolgen hat. Dies führte zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten,
u.a. vor dem Bundesverfassungsgericht und einem internationalen Schiedsgericht, die nun beigelegt
werden können.
Die Einigung hat keine Folgen für den Atomausstieg. Es bleibt dabei, dass das letzte deutsche
Atomkraftwerk spätestens Ende 2022 vom Netz geht. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt einen
Ausgleich in Höhe von insgesamt etwa 2,428 Mrd. Euro. Im Einzelnen bedeutet dies Zahlungen von
1,425 Mrd. Euro an Vattenfall, 880 Mio. Euro an RWE, 80 Mio. Euro an EnBW und 42,5 Mio. Euro an
E.ON/PreussenElektra. Diese Zahlungen dienen einerseits einem Ausgleich für Reststrommengen, welche
die Unternehmen nicht mehr in konzerneigenen Anlagen erzeugen können (RWE und Vattenfall),
andererseits dem Ausgleich für Investitionen, welche die Unternehmen im Vertrauen auf die 2010 in
Kraft getretene Laufzeitverlängerung getätigt hatten, die dann aufgrund der Rücknahme der
Laufzeitverlängerung nach den Ereignissen von Fukushima entwertet wurden (EnBW,
E.ON/PreussenElektra, RWE).
Die Eckpunkte sehen ergänzend vor, dass E.ON/PreussenElektra – insoweit der konzernbezogenen
Betrachtungsweise des Bundesverfassungsgerichts folgend – über die rechnerisch ihrem
Miteigentumsanteil entsprechenden Strommengen der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel frei
verfügen, d.h. in ihren konzerneigenen Kraftwerken verstromen kann. Auch dies war zwischen den
einzelnen Unternehmen sowie der Bundesregierung umstritten.
Im Rahmen der Gesamtverständigung verpflichten sich die Unternehmen, sämtliche anhängigen
Klageverfahren zurückzunehmen und auf Klagen oder Rechtsbehelfe gegen die Ausgleichsregelung zu
verzichten. Dies umfasst auch das internationale Schiedsverfahren von Vattenfall gegen die
Bundesrepublik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von
Investitionsstreitigkeiten in Washington.
Die Eckpunkte stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Unternehmen.
Sie werden in den kommenden Tagen detailliert in einem Vertrag geregelt. Die EVU werden kurzfristig
die anhängigen Gerichtsverfahren zum Ruhen bringen. Der Vertrag wird dem Deutschen Bundestag zur
Kenntnis gegeben. Die endgültige Regelung soll durch ein Gesetz des Deutschen Bundestages (das 18.
Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) erfolgen. Sie steht zudem unter dem Vorbehalt der
beihilferechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission.